Gebührenfragen
Vertretung
Die gerichtliche Vertretung und die außergerichtliche Tätigkeit werden üblicherweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Auf Wunsch des Mandanten kann eine Honorarvereinbarung getroffen werden.
Vor Aufnahme der anwaltlichen Tätigkeit erhalten Sie selbstverständlich einen ersten Überblick über das bestehende Kostenrisiko sowie die möglicherweise anfallenden Kosten.
Außergerichtliche Beratung
Das Honorar der außergerichtlichen Beratung unterliegt der freien Verhandlung zwischen Mandant und Rechtsanwalt. Je nach Art der Tätigkeit bietet sich ein Zeithonorar, ein Pauschalhonorar oder auch eine andere individuelle Honorierung an. Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die anfallende Gebühr aus eigenen Mitteln aufzubringen, kann Beratungskostenhilfe beantragt werden.
Abrechnung über Ihre Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir die weitere Korrespondenz mit der Versicherung für Sie.
Prozesskostenhilfe
Sollten Sie (begründete) Ansprüche haben oder sich (unbegründeter) Ansprüche ausgesetzt sehen und verfügen Sie nicht über die zur Rechtsverteidigung notwendigen finanziellen Mittel, so steht Ihnen möglicher Weise ein Anspruch auf Beratungshilfe oder/und Prozesskostenhilfe zu.
In diesem Falle werde ich diese für Sie beantragen.
Noch Fragen?
Sollten Sie im Hinblick auf die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren weitergehende Fragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Es versteht sich von selbst, dass das Honorar sowie das
Prozesskostenrisiko bei jedem Mandant im Vorfeld eingehend besprochen wird.